Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bei Buchung / Inanspruchnahme des Angebotes gelten die AGB als zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Die Hundeschule Nordfriesland  –  Training | Ernährung | Gesundheit wird im Folgenden Veranstalterin genannt.

1. Impfschutz

Am Training können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz verfügen.

 

2. Haftung des Teilnehmers

Der/die Teilnehmer/in versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den zum Training angemeldeten und mitgebrachten Hund besteht. Der/die Hundehalterin/in haftet für alle von seinem/ihrem Hund während der Ausbildung verursachten Schäden. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn/sie an dieser Ausbildung teilnimmt.

 

3. Haftung der Veranstalterin

Es gilt als vereinbart, dass die Veranstalterin grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom/von der Hundehalter/in noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann. Der/die unterzeichnende Teilnehmer/in wird jegliche Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen. Die Teilnahme oder der Besuch des Trainings- und Beratungsangebotes erfolgt zu jeder Zeit auf eigenes Risiko.

4. Bezahlung

Die Kursgebühr ist für alle vereinbarten Unterrichtsstunden im Voraus zum jeweils durch die Veranstalterin mitgeteilten Zahlungsziel per Überweisung zu bezahlen. Wird die Zahlungsfrist versäumt, behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung des Verzugsschadens vor. Bei Zahlungsverzug erlischt die Teilnahmeberechtigung. Zahlungsverzug tritt ein, wenn die Kursgebühr zum mitgeteilten Termin nicht entrichtet ist.

 

5. Nicht erlaubtes Equipment

Vom Training grundsätzlich ausgeschlossen werden Teilnehmer/innen, deren Hunde mit Folgendem ausgestattet sind:

Halsbänder ohne Zugstopp, Moxonleinen/Retrieverleinen, Stachelwürge- und Stachelhalsbänder, Stromimpulsgeräte, Erziehungsgeschirre, die sich auf Spannung zuziehen, Flexileinen jeglicher Art. Außerdem sind Hunde generell an Halsband und/oder Geschirr zu führen. Das ausschließliche Führen des Hundes im Training über ein Kopfhalti ist nicht gestattet. Jegliche Trainingsgeräte, die dem Hund Schmerzen, Leid oder Schaden zufügen und somit nicht tierschutzkonform sind, sind nicht gestattet.

 

6. Absage von Einzelstunden und Gruppenstunden durch den Teilnehmer

Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Einzeltrainings durch den Teilnehmer muss bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde angerechnet.

Die Gruppenstunden werden über 5er-Abos (Fünf Gruppenstunden jeweils 1x pro Woche, einzulösen in den direkt folgenden fünf Kalenderwochen ab Kauf) abgerechnet. Vom Teilnehmer, im Rahmen des 5er-Abos, nicht wahrgenommene Gruppenstunden verlieren nach Ablauf des ausgestellten Leistungsdatums des Abos ihre Gültigkeit. Die Abos sind grundsätzlich gebunden an die jeweilige Gruppenstunde (Tag und Uhrzeit), die der Teilnehmer gebucht hat.

7. Absage durch die Veranstalterin & Urlaubszeiten der Hundeschule

Die Veranstalterin behält sich vor, in dringenden Fällen (Krankheit, Wetterverhältnisse etc.) Unterrichtsstunden abzusagen. Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt und an die Gültigkeit der Abos angehängt.

In Urlaubszeiten der Hundeschule setzen die gekauften Abos aus.

 

8. Vorzeitiger Abbruch einer Gruppenstunde, einer Einzelstunde oder eines Kursangebotes durch den Teilnehmer

Bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den/die Teilnehmer/in werden keine Gebühren erstattet.

 

9. Vorzeitiger Abbruch einer Gruppenstunde, einer Einzelstunde oder eines Kursangebotes durch die Veranstalterin

Die Veranstalterin behält sich vor, Hunde, die im Training fortdauernde, vehemente Anzeichen von Stress, Meideverhalten und/oder Schmerzanzeichen zeigen, nach eigenem Ermessen frühzeitig aus der laufenden Trainingsstunde zu nehmen und diese Unterrichtseinheit vor Ablauf der Zeit für das betreffende Mensch-Hund-Team zu beenden. Es werden keine Gebühren erstattet.

10. Rücktritt durch die Veranstalterin bei Kursen, Workshops, Social Walks

Die Veranstalterin behält sich vor, bei Nichterreichen der jeweiligen Mindestteilnehmerzahl Kurse und/oder Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall erhält jeder Kursteilnehmer die bis dahin geleistete Gebühr ohne Abzüge zurück.

11. Kurse mit fester Laufzeit

Kurse mit fester Laufzeit (Welpenkurs, Junghundekurs, Rückrufkurs, Jagdkontrolltraining usw.) haben einen Festpreis für die in der Kursbeschreibung jeweils angegebene Stundenzahl. Von Teilnehmern nicht wahrgenommene Stunden eines Kurses können nicht nachgeholt werden und werden nicht erstattet.

12. Rücktritt durch den/ die Teilnehmer/ in von einmaligen Veranstaltungen wie Workshops/Tagesseminaren und geschlossenen Kursen mit fester Laufzeit

Der/die Teilnehmer/in kann von der Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der Veranstalterin. Im Falle des Rücktritts kann die Veranstalterin ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen.

Die Stornierungskosten betragen:

50% der Kursgebühr – Bei Rücktritt bis einschließlich 4 Wochen vor Kursbeginn

75% der Kursgebühr – Bei Rücktritt bis einschließlich 2 Wochen vor Kursbeginn

Keine Rückerstattung – Bei Rücktritt ab 1 Wochen vor Kursbeginn

Es sei denn der Teilnehmer kann jeweils einen Ersatzteilnehmer stellen.

13. Trainingsort

Der Ort, an dem das Training stattfindet, kann wöchentlich variieren. Die Teilnehmer werden spätestens 48 Stunden vor Trainingsbeginn über die Örtlichkeit in Kenntnis gesetzt.

14. Erfolgsgarantie

Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg des Trainings maßgeblich von der Mitarbeit des/der Teilnehmers/in abhängt.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte hiervon unberührt.